Regionalbudget

Aufruf Regionalbudget 2023

Ein Förderangebot für kleinere Projekte zwischen 1.000 € und 20.000 € in der Region Lahn-Dill-Bergland!

Die Förderquote beträgt 80 % und der Eigenanteil 20 %. Ob sich diese Quote auf Brutto oder Netto bezieht, hängt davon ab, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Projektanträge können bis zum 20. Februar 2023 eingereicht werden.

Bitte beachten: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Da den LEADER-Regionen noch keine rechtverbindliche Richtlinie vorliegt und noch keine Fördermittel zugeteilt wurden, erfolgt dieser Aufruf unter Vorbehalt.

Das Regionalbudget ist ein Angebot der Region Lahn-Dill-Bergland und wird aus Mitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert. Grundlage ist der Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), Förderbereich 1 Integrierte Ländliche Entwicklung. Weitere Grundlagen sind die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung/LEADER (noch nicht rechtsverbindlich) und die Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Region Lahn-Dill-Bergland (LES).

Die bis zum 20.02.2023 eingereichten Projekte werden entsprechend der genannten Anforderungen und der Projektauswahlkriterien der Region Lahn-Dill-Bergland vom Regionalmanagement geprüft. Die förderfähigen Projekte werden anschließend vom LEADER-Entscheidungsgremium bewertet und die Projekte ausgewählt, die eine Förderung aus dem Regionalbudget erhalten sollen. Das zur Verfügung stehende Budget ist auf die zugewiesenen Mittel begrenzt. Da die Höhe der Zuweisung noch nicht bekannt ist, erfolgt der Aufruf unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung. Projekte für die 2023 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, können sich 2024 erneut bewerben, sofern die Projekte förderfähig sind.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen und Vereine) und natürliche Personen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt!

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die grundsätzliche Anforderungen nicht erfüllen (Bagatellgrenze, geografische Zuordnung, rechtliche Vorgaben, keine Zuordnung zu Zielen der LES, etc.) oder nach dem 20.02.2023 eingereicht wurden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Regionalmanagement. Wir unterstützen und beraten Sie gerne!

Weitere Infos und Projektberatung erhalten Sie bei:

Region Lahn-Dill-Bergland e.V.

Regionalmanagement
Marion Klein und Eva Sahm
Herborner Straße 1
35080 Bad Endbach
Telefon: 0 27 76 8 01 17
Mobil: 0152 53 43 12 20
Fax: 0 27 76 8 01 14
E-Mail: m.klein@lahn-dill-bergland.de
             e.sahm@lahn-dill-bergland.de

  • Was kann gefördert werden?

    Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK zugeordnet werden können:

    Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 entsprechen.

    Hier einige Beispiele:

    – Gestaltung des Außenbereichs eines Heimatmuseums, einer Grillhütte, etc.

    – Ausbau einer Grillhütte (keine Sanierung)

    – Anschaffung eines Zeltes für Dorffeste

    – Ausstattung von Dorfplätzen mit Sitzgelegenheiten, Überdachungen, etc.

    – Anschaffung von Kühlregalen, Kühlschränken, etc. für Dorfladen

    – Aufstellen von Insektenhotels auf Dorfplätzen und Streuobstwiesen

    – Infotafeln und Sitzmöbel an Wander- oder Radwegen

    – Insektennisthilfen und Schwalbenbäume

    – EDV/Medientechnik für Naturschutz- oder Kulturzentrum Jugendraum, DGH, etc.

    – Anschaffung Bauwagen zur Umweltbildung der Naturschutzgruppe

    – Lastenfahrrad für Dorfgemeinschaft

    – Verkaufsautomaten für lokale Versorgung (Vereine, keine Unternehmen)

    – Regale, Kühlung, etc. für Dorfladen,

    – Equipment für Kulturzentrum

    – Mobile Bühne

    – Obstpresse für Obst- und Gartenbauverein

    – Anlegen eines Lehrpfades

  • Was kann nicht gefördert werden?

    – Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, etc.)
    – Gebrauchte Gegenstände
    – Verbrauchsmaterial
    – Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
    – Lebende Tiere und einjährige bzw. nicht standorttypische Pflanzen
    – Kommunale Pflichtaufgaben
    – Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 € netto

  • Download Formulare und Richtlinien

  • Wie funktioniert die Förderung?

    Die Entscheidung, ob ein Projekt über das Regionalbudget gefördert werden soll, obliegt dem Entscheidungsgremium der Region Lahn-Dill-Bergland. Das Projektauswahlverfahren orientiert sich an den Vorgaben des Landes Hessen und ist in der gleichen Art und Weise durchzuführen wie die Auswahl der LEADER-Projekte. Dabei ist die Transparenz der Projektauswahl, die mindestens 50-prozentige Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten im Auswahlverfahren sicher zu stellen.

    Projektauswahlbogen Regionalbudget
  • Wie ist der zeitliche Ablauf?

    Sofern entsprechende Fördermittel zugeteilt werden, erfolgt im Januar 2023 ein Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen.

    Ab dem Zeitpunkt des Aufrufes können Anträge eingereicht werden und das Regionalmanagement berät die Antragstellenden zum Antragsverfahren.

    Bis zum 20.02.2023 müssen vollständige Antragsunterlagen beim Regionalmanagement vorliegen.

    Danach wird das Entscheidungsgremium die Projekte auswählen, die aus dem Regionalbudget 2023 gefördert werden sollen und das gesamte Regionalbudget beantragen.

    Nachdem das Gesamtbudget bewilligt wurde, schließt die Region mit den Projektträgern Weiterleitungsverträge und erteilt die „Starterlaubnis“.

    Die Umsetzung des Projektes und die Abrechnung der Kosten müssen bis zum 15.10.2023 erfolgt sein.

    Download Checkliste notwendige Unterlagen