Regionalbudget

Wir möchten bekannt geben, dass es auch 2024 wieder ein Förderangebot für kleinere Projekte geben wird – das Regionalbudget. Hiermit unterstützen wir Projekte zwischen 1.000 € und 20.000 €.

Bitte reichen Sie Ihre Projektideen bis zum 20. Februar 2024 bei uns ein!

Alle bis zu diesem Datum bei uns eingereichten Projekte werden geprüft und die förderfähigen Projekte anschließend bewertet. Danach werden die Projekte ausgewählt, die eine Förderung aus dem Regionalbudget erhalten sollen. Das zur Verfügung stehende Budget ist auf die zugewiesenen Mittel begrenzt. Projekte, für die 2024 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, können sich 2025 erneut bewerben, sofern die Projekte förderfähig sind.

Alle relevanten Informationen zum Regionalbudget finden Sie in der Bildergalerie unter diesem Beitrag.

Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement. Wir unterstützen und beraten Sie gerne!

  • Was kann gefördert werden?

    Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK zugeordnet werden können:

    Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 entsprechen.

    Hier einige Beispiele:

    – Gestaltung des Außenbereichs eines Heimatmuseums, einer Grillhütte, etc.

    – Ausbau einer Grillhütte (keine Sanierung)

    – Anschaffung eines Zeltes für Dorffeste

    – Ausstattung von Dorfplätzen mit Sitzgelegenheiten, Überdachungen, etc.

    – Anschaffung von Kühlregalen, Kühlschränken, etc. für Dorfladen

    – Aufstellen von Insektenhotels auf Dorfplätzen und Streuobstwiesen

    – Infotafeln und Sitzmöbel an Wander- oder Radwegen

    – Insektennisthilfen und Schwalbenbäume

    – EDV/Medientechnik für Naturschutz- oder Kulturzentrum Jugendraum, DGH, etc.

    – Anschaffung Bauwagen zur Umweltbildung der Naturschutzgruppe

    – Lastenfahrrad für Dorfgemeinschaft

    – Verkaufsautomaten für lokale Versorgung (Vereine, keine Unternehmen)

    – Regale, Kühlung, etc. für Dorfladen,

    – Equipment für Kulturzentrum

    – Mobile Bühne

    – Obstpresse für Obst- und Gartenbauverein

    – Anlegen eines Lehrpfades

  • Was kann nicht gefördert werden?

    – Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, etc.)
    – Gebrauchte Gegenstände
    – Verbrauchsmaterial
    – Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
    – Lebende Tiere und einjährige bzw. nicht standorttypische Pflanzen
    – Kommunale Pflichtaufgaben
    – Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 € netto

  • Download Formulare und Richtlinien

  • Wie funktioniert die Förderung?

    Die Entscheidung, ob ein Projekt über das Regionalbudget gefördert werden soll, obliegt dem Entscheidungsgremium der Region Lahn-Dill-Bergland. Das Projektauswahlverfahren orientiert sich an den Vorgaben des Landes Hessen und ist in der gleichen Art und Weise durchzuführen wie die Auswahl der LEADER-Projekte. Dabei ist die Transparenz der Projektauswahl, die mindestens 50-prozentige Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten im Auswahlverfahren sicher zu stellen.

    Projektauswahlbogen Regionalbudget
  • Wie ist der zeitliche Ablauf?

    Sofern entsprechende Fördermittel zugeteilt werden, erfolgt im Januar 2024 ein Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen.

    Ab dem Zeitpunkt des Aufrufes können Anträge eingereicht werden und das Regionalmanagement berät die Antragstellenden zum Antragsverfahren.

    Bis zum 20.02.2024 müssen vollständige Antragsunterlagen beim Regionalmanagement vorliegen.

    Danach wird das Entscheidungsgremium die Projekte auswählen, die aus dem Regionalbudget 2024 gefördert werden sollen und das gesamte Regionalbudget beantragen.

    Nachdem das Gesamtbudget bewilligt wurde, schließt die Region mit den Projektträgern Weiterleitungsverträge und erteilt die „Starterlaubnis“.

    Die Umsetzung des Projektes und die Abrechnung der Kosten müssen bis zum 15.10.2024 erfolgt sein.

    Download Checkliste notwendige Unterlagen