Regionalbudget

Der Aufruf für das Regionalbudget 2025 ist abgeschlossen – derzeit können keine weiteren Projektanträge mehr eingereicht werden. Dies ist erst wieder nach einem erneuten Aufruf für das Regionalbudget möglich – frühestens 2026!

 

Alle relevanten Informationen zum Regionalbudget finden Sie in der Bildergalerie unter diesem Beitrag.

Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement. Wir unterstützen und beraten Sie gerne!

  • Was kann gefördert werden?

    Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK zugeordnet werden können:

    Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 entsprechen.

    Hier einige Beispiele:

    – Gestaltung des Außenbereichs eines Heimatmuseums, einer Grillhütte, etc.

    – Ausbau einer Grillhütte (keine Sanierung)

    – Anschaffung eines Zeltes für Dorffeste

    – Ausstattung von Dorfplätzen mit Sitzgelegenheiten, Überdachungen, etc.

    – Anschaffung von Kühlregalen, Kühlschränken, etc. für Dorfladen

    – Aufstellen von Insektenhotels auf Dorfplätzen und Streuobstwiesen

    – Infotafeln und Sitzmöbel an Wander- oder Radwegen

    – Insektennisthilfen und Schwalbenbäume

    – EDV/Medientechnik für Naturschutz- oder Kulturzentrum Jugendraum, DGH, etc.

    – Anschaffung Bauwagen zur Umweltbildung der Naturschutzgruppe

    – Lastenfahrrad für Dorfgemeinschaft

    – Verkaufsautomaten für lokale Versorgung (Vereine, keine Unternehmen)

    – Regale, Kühlung, etc. für Dorfladen,

    – Equipment für Kulturzentrum

    – Mobile Bühne

    – Obstpresse für Obst- und Gartenbauverein

    – Anlegen eines Lehrpfades

  • Was kann nicht gefördert werden?

    – Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, etc.)
    – Gebrauchte Gegenstände
    – Verbrauchsmaterial
    – Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
    – Lebende Tiere und einjährige bzw. nicht standorttypische Pflanzen
    – Kommunale Pflichtaufgaben
    – Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 € netto

  • Download Formulare und Richtlinien

  • Wie funktioniert die Förderung?

    Die Entscheidung, ob ein Projekt über das Regionalbudget gefördert werden soll, obliegt dem Entscheidungsgremium der Region Lahn-Dill-Bergland. Das Projektauswahlverfahren orientiert sich an den Vorgaben des Landes Hessen und ist in der gleichen Art und Weise durchzuführen wie die Auswahl der LEADER-Projekte. Dabei ist die Transparenz der Projektauswahl, die mindestens 50-prozentige Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten im Auswahlverfahren sicher zu stellen.

    Projektauswahlbogen Regionalbudget
  • Wie ist der zeitliche Ablauf?

    Unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung, erfolgt im Dezember 2024 ein Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen.

    Ab dem Zeitpunkt des Aufrufes können Anträge eingereicht werden und das Regionalmanagement berät die Antragstellenden zum Antragsverfahren.

    Bis zum 31.01.2025 müssen die Projektideen dem Regionalmanagement vorliegen.

    Danach wird das Entscheidungsgremium eine Vorauswahl der Projekte treffen, die aus dem Regionalbudget 2025 gefördert werden sollen. Nach der getroffenen Vorauswahl müssen für alle ausgewählten Projekte die vollständigen Antragsunterlagen bis Ende Februar/Anfang März (genaue Frist wird noch bekannt gegeben) beim Regionalmanagement eingereicht werden! Anschließend wird das gesamte Regionalbudget beantragt.

    Nachdem das Gesamtbudget bewilligt wurde, schließt die Region mit den Projektträgern Weiterleitungsverträge und erteilt die „Starterlaubnis“.

    Die Umsetzung des Projektes und die Abrechnung der Kosten müssen bis zum 15.10.2025 erfolgt sein.

    Download Checkliste notwendige Unterlagen