Die Entscheidung, ob ein Projekt förderwürdig im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie ist, obliegt dem Entscheidungsgremium der Region Lahn-Dill-Bergland. Zum Projektauswahlverfahren gibt es seitens der EU und des Landes Hessen Vorgaben, die von allen LEADER-Regionen einzuhalten sind. Sie betreffen die Transparenz der Projektauswahl, die Sicherstellung der mindestens 51-prozentigen Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner an jeder einzelnen Auswahlentscheidung, sowie die Vermeidung von Interessenskonflikten im Auswahlverfahren.
Das Regionalmanagement berät die Projektträger und prüft, ob das geplante Projekt in die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) passt und mindestens einem Handlungsfeldziel dient. Das Regionalmanagement prüft also die Förderwürdigkeit. Über das Regionalmanagement erfolgt eine Abstimmung mit den Fach- und Förderberhörden der Landkreise Lahn-Dill und Marburg-Biedenkopf, die für die Beurteilung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zuständig sind. Wenn ein Projekt den Zielen der LES entspricht und förderfähig ist, kann es dem LEADER-Entscheidungsgremium vorgestellt werden.
Das LEADER-Entscheidungsgremium tagt viermal jährlich und wählt die Projekte aus, die aus dem Förderbudget der Region einen Zuschuss erhalten sollen. Für jedes Handlungsfeld der Lokalen Entwicklungsstrategie wurden Projektauswahlkriterien definiert, nach denen die Projekte vom Entscheidungsgremium bewertet werden. Das Bewertungsschema finden Sie unter „Infos zur Förderung und Antragstellung“.