Für die Förderperiode 2023-2027 stehen ca. 5,2 Mio. € Fördermittel für die vier Handlungsfelder zur Verfügung.
HF 1 | Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für „Alle“ – Daseinsvorsorge | 25% | 1.296.250 € |
HF 2 | Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen | 20% | 1.037.000 € |
HF 3 | Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus | 45% | 2.333.250 € |
HF 4 | „Bioökonomie“ – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten | 10% | 518.500 € |
Es können Projekte gefördert werden, die den Zielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 entsprechen und förderfähig gemäß der hessischen Richtlinien sind.
Ob ein Projekt aus unserem Budget gefördert wird, entscheidet unser LEADER-Entscheidungsgremium. Dieses Gremium tagt viermal jährlich und wählt in den Sitzungen die Förderprojekte aus. Die Sitzungstermine finden Sie hier: (Termine folgen)
Wenn Sie eine Projektidee haben und über eine mögliche Förderung beraten werden möchten, wenden Sie sich bitte an unser Regionalmanagement.