Alles rund um LEADER

Was bedeutet LEADER?

LEADER > Was versteckt sich hinter diesem Begriff?

LEADER ist ein Förderprogramm der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Aber was bedeutet LEADER eigentlich?

LEADER ist ein Kunstwort und kommt aus dem französischen > es setzt sich aus den folgenden Worten zusammen:

  • Liaison > Verbindung
  • entre > zwischen
  • actions > Aktionen
  • développement > Entwicklung
  • économie > Wirtschaft
  • rurale > ländlich
    Zusammengestzt bedeutet dies soviel wie: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale)
    Wollen Sie mehr zu LEADER erfahren? Schauen Sie sich den Film auf unserer Internetseite an.

Was ist die Lokale Entwicklungsstrategie?

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) ist ein Konzept, in dem die Region in ihren Stärken und Schwächen analysiert wird und der jeweilige Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung der Region festgstellt wird. Die Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Was sind Handlungsfelder?

Ein Handlungsfeld befasst sich mit einem bestimmten Thema, das für die Entwicklung einer Region von Bedeutung ist, zum Beispiel mit dem Thema „Daseinsvorsorge“. Für die Entwicklung ländlicher Regionen spielen aber noch viele weitere Themen eine wichtige Rolle. Deshalb gibt es auch mehrere Handlungsfelder.

In der aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 (LES) der Region Lahn-Dill-Bergland sind vier Handlungsfelder definiert. Die dort beschriebenen Handlungsfelder bzw. deren Themen werden vom Land Hessen vorgegeben und sind demnach für alle ländlichen Regionen Hessens die gleichen. Sie werden aber durch die Formulierung von Zielen und Teilzielen an die Bedürfnisse der jeweiligen Region angepasst.

So sind die in der LES formulierten Handlungsfelder auf die Entwicklungsstrategie der Region Lahn-Dill-Bergland ausgerichtet. Die Entwicklungsstrategie ergibt sich aus einer durchgeführten Stärken- und Schwächen-Analyse der Region und erfasst so deren Bedürfnisse. Gleichzeitig orientiert sich die Entwicklungsstrategie der Region aber auch an übergeordnete Vorgaben und dem GAP-Strategieplan (gemeinsame Agrarpolitik).

Die Umsetzung der Entwicklungsstrategie erfolgt über Projekte, die sich einem oder mehreren Zielen eines oder gegebenenfalls auch mehrerer Handlungsfelder zuordnen lassen.

 

Die folgenden vier Handlungsfelder sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 definiert:

Handlungsfeld 1: „Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge“

Handlungsfeld 2: „Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen“

Handlungsfeld 3: „Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus“

Handlungsfeld 4: „Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten“

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden kann fast jeder, der eine gute Projektidee hat, die gleichzeitig auch einen Nutzen für die Region hat.


Konkret bedeutet dies, eine Förderung beantragen können:

Öffentliche Antragsteller:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Landkreise

 

Öffentliche-nicht kommunale Antragsteller:

  • z. B. Sozialverbände, Lokale Aktionsgruppen

 

Private Antragsteller:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (Beschränkung auf Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter)
    sowie Kleinunternehmen der Gastronomie (bis 49 Mitarbeiter))
  • Vereine

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können alle Projekte, die in die Lokale Entwicklungsstrategie passen und mindestens einem Handlungsfeldziel dienen, des Weiteren müssen sie förderfähig gemäß der Richtlinie des Landes Hessen sein. Die Überprüfung der Förderwürdigkeit als auch der Förderfähigkeit erfolgt durch das Regionalmanagement und die Fach- und Förderbehörden des jeweiligen Landkreises.

Allgemeine Grundlagen:

Welche Vorhaben und/oder Sachgegenstände im Einzelnen gefördert werden können, ist in der Richtlinie des Landes Hessen festgelegt. Sie bildet die Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit eines Projektes.

Die Richtlinie selbst orientiert sich dabei im Wesentlichen an Artikel 26d der Hessischen Landesverfassung, in der die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, als Staatsziel festgeschrieben ist. Weiterhin orientiert sie sich an übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Zielen sowie einem interkommunalen Kooperationsgedanken.

Zusammengefasst setzt sich die Richtlinie zum Ziel, ländliche Gebiete in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Fördersumme hängt von der jeweilig geförderten Maßnahme ab und kann pauschal nicht benannt werden. Der Fördersatz variiert zwischen 25 % und 80 %. In manchen Bereichen kann durch die Umsetzung sogenannter Mehrwertkriterien eine Erhöhung des Fördersatzes erreicht werden. Das bedeutet, sind für eine Maßnahme Mehrwertkriterien vorgesehen, kann der Antragsteller durch das Umsetzen dieser Kriterien zusätzliche Prozentpunkte und somit eine Erhöhung seiner Fördersumme bewirken. Der Förderbetrag wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Hinweise und Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Für weitere Informationen oder wenn Sie herausfinden möchten, ob sich Ihre Projektidee realisieren lassen könnte, nehmen Sie gerne mit unserem Regionalmanagement  Kontakt auf.

Wenn Sie bereits vorab nähere bzw. weiterführende Informationen wünschen, können Sie auch gerne einen Blick in unsere Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 werfen, die Sie hier, unter dem Tab „Erstellung Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027“ finden.

Abschließend finden Sie hier bereits umgesetzte, bzw. in Umsetzung befindliche Projekte, um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, was praktisch umsetzbar ist.

Was kann im Einzelnen gefördert werden?

  • Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte

    Eine Förderung für diesen Bereich erhalten, können:

    • o   Gemeinden und Gemeindeverbände
    • o   Öffentliche-nicht kommunale Träger
    • o   Private Träger
    • o   Bei Kooperationsvorhaben: anerkannte LAG
  • Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

    Eine Förderung in diesem Bereich erhalten, können:

    • o   Gemeinden und Gemeindeverbände
    • o   Öffentliche-nicht kommunale Träger
    • o   Private Träger
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge

    Hinweis: Für investive Vorhaben dieser Art gilt, dass diese in einem Orts- oder Stadtteil mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern liegen müssen und dass der jeweilige Bedarf bzw. Versorgunsgengpass bei medizinischen Einrichtungen durch die kassenärtztliche Vereinigung oder den Hausärtzeverband bestätigt werden muss. Bei allen anderen Einrichtungen muss eine Bestätigung durch die jeweilige Kommune oder eine anderweitig zuständige Behörde erfolgen.

    Mehrwertkriterien:

    Bei dieser Maßnahme ist es möglich durch die Umsetzung von Mehrwertkriterien einen erhöhten Fördersatz zu erhalten.

    Durch das Erfüllen folgender Voraussetzungen kann sich der Fördersatz erhöhen:

            • o   Der Standort des Vorhabens befindet sich im Innenbereich (dörflicher Innenbereich),
              stärkt die Innenentwicklung und berücksichtigt gleichzeitig die Grundsätze für das
              „Bauen im ländlichen Raum“
    • o   Das Vorhaben erfüllt den vorgenannten Punkt und entspricht gleichzeitig einem
      Versorgungszentrum, in dem existentielle Dienstleistungsangebote bereitgestellt
      werden
    • o   Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt

    Eine Förderung in diesem Bereich erhalten, können:

    • o   Gemeinden und Gemeindeverbände
    • o   Öffentliche-nicht kommunale Träger
    • o   Private Träger
    • o   Bei Kooperationsvorhaben: anerkannte LAG
  • Förderung von Unternehmen

    Hinweis zu den Kleinstunternehmen:

    • o   Die fachliche Eignung der Unternehmensführung muss belegt werden
    • o   Die fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens ist durch einen
      Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum nachzuweisen

    Hinweis zu den Kleinstunternehmen der Grundversorgung

    Unternehmen der gesundheitlichen Versorgung sowie landwirtschaftliche Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

    Zusätzlich müssen für eine Förderung folgende Bedingungen erfüllt werden:

    • o   Das Vorhaben wird in einem Orts- oder Stadtteil mit nicht mehr als 10.000
      Einwohnern umgesetzt
    • o   Die zuständige Kommune muss den Bedarf für das Vorhaben unter Berücksichtigung
      bereits bestehender Einrichtungen, die eine gleichartige Leistung erbringen,
      bestätigen
    • o   Die fachliche Eignung zur Unternehmensführung muss belegt werden
    • o   Die fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens ist durch einen
      Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum nachzuweisen

    Mehrwertkriterien Kleinstunternehmen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung:

    Ein erhöhter Fördersatz kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

    • o   Mit dem Vorhaben wird mindestens ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen
    • o   Der Projektstandort unterstützt die Stärkung des Innenbereichs und bei der
      Umsetzung des Vorhabens werden die Grundsätze für das „Bauen im ländlichen
      Raum“ berücksichtigt
    • o   Das Vorhaben bezieht regional, nachhaltig erzeugte Produkte ein und/oder stärkt
      regionale Vernetzungsstrukturen

    Hinweis zu den touristischen Kleinunternehmen und den Kleinunternehmen des Gastgewerbes:

    Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein:

    • o   Das Vorhaben muss einen Beitrag zur Qualitätssteigerung leisten, dies kann anhand
      von anerkannten Zertifizierungsverfahren nachgewiesen werden
    • o   Die fachliche Eignung der Unternehmensführung ist nachzuweisen
    • o   Die fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens ist durch einen
      Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum nachzuweisen

    Gefördert werden können im Einzelnen:

    • o   Touristische Kleinunternehmen im Beherbergungsbereich
    • o   Kleinunternehmen im gastronomischen Bereich, die Speisen und Getränke ausgeben
    • o   Kleinunternehmen im Dienstleistungsbereich, die die Landtourismusstrategie stärken

    Mehrwertkriterien touristische Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes:

    Ein erhöhter Fördersatz kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

    • o   Die Mehrwertkriterien, die auch für die Kleinstunternehmen gelten, werden
      eingehalten
    • o   Das Vorhaben beseitigt gastronomische Angebotsdefizite an bedeutsamen
      Radwegen, Wander- oder Bootswanderstrecken
    • o   Das Vorhaben liegt innerhalb eines Nationalen Naturmonuments (NNM) und bezieht
      regionale, nachhaltig erzeugte Produkte ein und/oder stärkt regionale
      Vernetzungsstrukturen

    Die Eigenschaften der beiden letztgenannten Stichpunkte sind durch die Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG)/Destination zu bestätigen

    Allgemeingültige Bestimmung für die Förderung aller genannten Unternehmen:

    Die Zuwendung an Unternehmen wird ausschließlich auf der Grundlage der EU-Verordnung für „De-minimis-Beihilfen“ gewährt. Das bedeutet, dass Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, finanzielle Beihilfen von max. 200.000 € erhalten dürfen. Dies sollte bei der Beantragung einer Förderung im Bereich der Unternehmensförderung beachtet werden. Falls Sie in der Vergangenheit noch keine finanziellen Beihilfen erhalten haben, bzw. der Zeitraum länger als drei Jahre zurückliegt, ist diese Bestimmung für Sie vorerst nicht von Bedeutung.

  • Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung

    Für eine Förderung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • o   Das Vorhaben muss einen Beitrag zur landtouristischen Entwicklung leisten
    • o   Das Vorhaben muss in die Landes- und Destinationsstrategie eingebunden sein und
      es muss eine Vermarktungsbeteiligung der Tourismusorganisation vorliegen

    Mehrwertkriterien:

    Bei der Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen, kann ein erhöhter Fördersatz erreicht werden:

    • o   Bei der Umsetzung des Vorhabens werden die Grundsätze für das „Bauen im
      ländlichen Raum“ berücksichtigt
    • o   Das Vorhaben trägt zur barrierefreien Profilierung von Tourismusregionen bei
    • o   Das Vorhaben trägt im Rahmen eines anerkannten Zertifizierungsverfahrens zur
      Qualitätssteigerung bei
    • o   Das Vorhaben fördert das Projektziel durch gebietsüberschreitende Kooperation
      (Kooperationsprojekt) oder liegt innerhalb der Gebietskulisse eines Nationalen
      Naturmonuments

    Eine Förderung in diesem Bereich erhalten, können:

    • o   Gemeinden und Gemeindeverbände
    • o   Öffentliche-nicht kommunale Träger
    • o   Private Träger
    • o   Kooperationsvorhaben: anerkannte LAG
  • Investive und nicht investive Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens

    Eine Förderung in diesem Bereich erhalten, können:

    • o   Gemeinden und Gemeindeverbände
    • o   Öffentlich-nicht kommunale Träger
    • o   Private Träger
    • o   Bei Kooperationsvorhaben: anerkannte LAG

Wie beantrage ich eine Förderung?

Haben Sie Ihre Projektidee entwickelt, wenden Sie sich bitte zuerst an das Regionalmanagement. Hier werden Sie zu allen weiteren Schritten und den Fördervoraussetzungen beraten.

Eine vollumfängliche Beschreibung des Ablaufs wurde bereits für Sie zusammengestellt und findet sich in der „Infomappe LEADER-Förderung“, die hier unter dem Tab „Infomappe und Projektbogen“ zum Download bereitsteht.

Was muss ich außerdem beachten?

Wichtig ist, dass ein Projekt vor der Bewilligung nicht begonnen werden darf!

Darunter zählt unter anderem:

  • Keine Bestellungen
  • Keine Verträge
  • Kein Baubeginn, etc.
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