Eine Förderung für diesen Bereich erhalten, können:
- o Gemeinden und Gemeindeverbände
- o Öffentliche-nicht kommunale Träger
- o Private Träger
- o Bei Kooperationsvorhaben: anerkannte LAG
LEADER ist ein Förderprogramm der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums.
LEADER ist ein Kunstwort und kommt aus dem französischen > es setzt sich aus den folgenden Worten zusammen:
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) ist ein Konzept, in dem die Region in ihren Stärken und Schwächen analysiert wird und der jeweilige Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung der Region festgstellt wird. Die Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Ein Handlungsfeld befasst sich mit einem bestimmten Thema, das für die Entwicklung einer Region von Bedeutung ist, zum Beispiel mit dem Thema „Daseinsvorsorge“. Für die Entwicklung ländlicher Regionen spielen aber noch viele weitere Themen eine wichtige Rolle. Deshalb gibt es auch mehrere Handlungsfelder.
In der aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 (LES) der Region Lahn-Dill-Bergland sind vier Handlungsfelder definiert. Die dort beschriebenen Handlungsfelder bzw. deren Themen werden vom Land Hessen vorgegeben und sind demnach für alle ländlichen Regionen Hessens die gleichen. Sie werden aber durch die Formulierung von Zielen und Teilzielen an die Bedürfnisse der jeweiligen Region angepasst.
So sind die in der LES formulierten Handlungsfelder auf die Entwicklungsstrategie der Region Lahn-Dill-Bergland ausgerichtet. Die Entwicklungsstrategie ergibt sich aus einer durchgeführten Stärken- und Schwächen-Analyse der Region und erfasst so deren Bedürfnisse. Gleichzeitig orientiert sich die Entwicklungsstrategie der Region aber auch an übergeordnete Vorgaben und dem GAP-Strategieplan (gemeinsame Agrarpolitik).
Die Umsetzung der Entwicklungsstrategie erfolgt über Projekte, die sich einem oder mehreren Zielen eines oder gegebenenfalls auch mehrerer Handlungsfelder zuordnen lassen.
Die folgenden vier Handlungsfelder sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 definiert:
Handlungsfeld 1: „Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge“
Handlungsfeld 2: „Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen“
Handlungsfeld 3: „Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus“
Handlungsfeld 4: „Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten“
Konkret bedeutet dies, eine Förderung beantragen können:
Öffentliche Antragsteller:
Öffentliche-nicht kommunale Antragsteller:
Private Antragsteller:
Gefördert werden können alle Projekte, die in die Lokale Entwicklungsstrategie passen und mindestens einem Handlungsfeldziel dienen, des Weiteren müssen sie förderfähig gemäß der Richtlinie des Landes Hessen sein. Die Überprüfung der Förderwürdigkeit als auch der Förderfähigkeit erfolgt durch das Regionalmanagement und die Fach- und Förderbehörden des jeweiligen Landkreises.
Welche Vorhaben und/oder Sachgegenstände im Einzelnen gefördert werden können, ist in der Richtlinie des Landes Hessen festgelegt. Sie bildet die Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit eines Projektes.
Die Richtlinie selbst orientiert sich dabei im Wesentlichen an Artikel 26d der Hessischen Landesverfassung, in der die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, als Staatsziel festgeschrieben ist. Weiterhin orientiert sie sich an übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Zielen sowie einem interkommunalen Kooperationsgedanken.
Zusammengefasst setzt sich die Richtlinie zum Ziel, ländliche Gebiete in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen.
Die Fördersumme hängt von der jeweilig geförderten Maßnahme ab und kann pauschal nicht benannt werden. Der Fördersatz variiert zwischen 25 % und 80 %. In manchen Bereichen kann durch die Umsetzung sogenannter Mehrwertkriterien eine Erhöhung des Fördersatzes erreicht werden. Das bedeutet, sind für eine Maßnahme Mehrwertkriterien vorgesehen, kann der Antragsteller durch das Umsetzen dieser Kriterien zusätzliche Prozentpunkte und somit eine Erhöhung seiner Fördersumme bewirken. Der Förderbetrag wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
Für weitere Informationen oder wenn Sie herausfinden möchten, ob sich Ihre Projektidee realisieren lassen könnte, nehmen Sie gerne mit unserem Regionalmanagement Kontakt auf.
Wenn Sie bereits vorab nähere bzw. weiterführende Informationen wünschen, können Sie auch gerne einen Blick in unsere Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 werfen, die Sie hier, unter dem Tab „Erstellung Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027“ finden.
Abschließend finden Sie hier bereits umgesetzte, bzw. in Umsetzung befindliche Projekte, um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, was praktisch umsetzbar ist.
Hinweis: Für investive Vorhaben dieser Art gilt, dass diese in einem Orts- oder Stadtteil mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern liegen müssen und dass der jeweilige Bedarf bzw. Versorgunsgengpass bei medizinischen Einrichtungen durch die kassenärtztliche Vereinigung oder den Hausärtzeverband bestätigt werden muss. Bei allen anderen Einrichtungen muss eine Bestätigung durch die jeweilige Kommune oder eine anderweitig zuständige Behörde erfolgen.
Bei dieser Maßnahme ist es möglich durch die Umsetzung von Mehrwertkriterien einen erhöhten Fördersatz zu erhalten.
Durch das Erfüllen folgender Voraussetzungen kann sich der Fördersatz erhöhen:
Unternehmen der gesundheitlichen Versorgung sowie landwirtschaftliche Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Zusätzlich müssen für eine Förderung folgende Bedingungen erfüllt werden:
Ein erhöhter Fördersatz kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein:
Gefördert werden können im Einzelnen:
Ein erhöhter Fördersatz kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Eigenschaften der beiden letztgenannten Stichpunkte sind durch die Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG)/Destination zu bestätigen
Die Zuwendung an Unternehmen wird ausschließlich auf der Grundlage der EU-Verordnung für „De-minimis-Beihilfen“ gewährt. Das bedeutet, dass Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, finanzielle Beihilfen von max. 200.000 € erhalten dürfen. Dies sollte bei der Beantragung einer Förderung im Bereich der Unternehmensförderung beachtet werden. Falls Sie in der Vergangenheit noch keine finanziellen Beihilfen erhalten haben, bzw. der Zeitraum länger als drei Jahre zurückliegt, ist diese Bestimmung für Sie vorerst nicht von Bedeutung.
Bei der Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen, kann ein erhöhter Fördersatz erreicht werden:
Haben Sie Ihre Projektidee entwickelt, wenden Sie sich bitte zuerst an das Regionalmanagement. Hier werden Sie zu allen weiteren Schritten und den Fördervoraussetzungen beraten.
Eine vollumfängliche Beschreibung des Ablaufs wurde bereits für Sie zusammengestellt und findet sich in der „Infomappe LEADER-Förderung“, die hier unter dem Tab „Infomappe und Projektbogen“ zum Download bereitsteht.
Darunter zählt unter anderem: