LEADER ist ein Förderprogramm der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums.
LEADER ist ein Kunstwort und kommt aus dem französischen > es setzt sich aus den folgenden Worten zusammen:
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) ist ein Konzept, in dem die Region in ihren Stärken und Schwächen analysiert wird und der jeweilige Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung der Region festgstellt wird. Die Lokale Entwicklungsstrategie gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Ein Handlungsfeld umfasst einen bestimmten Themenbereich, z.B. die wirtschaftliche Entwicklung einer Region und zeigt auf, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, um die Region in ihrer Weiterentwicklung zu fördern. Demnach sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie vier Handlungsfelder definiert, die sich mit dem Entwicklungsbedarf der Region beschäftigen. Innerhalb der Handlungsfelder sind gewisse Ziele definiert, die den individuellen Entwicklungsbedarf einer Region aufgreifen und widerspiegeln. Durch deren Erfüllung soll eine Weiterentwicklung der Region gefördert werden. Die Umsetzung dieser Ziele soll über Projekte realisiert werden. Deshalb müssen Projekte mindestens einem Handlungsfeldziel dienen, um die Region voranbringen zu können und somit überhaupt förderwürdig zu sein. Die Gesamtheit aller Handlungsfelder soll dann zu einer ganzheitlichen Weiterentwicklung der Region beitragen.
Kurz gefasst könnte man auch sagen:
In einem Handlungsfeld zeigt sich der Handlungsbedarf, der besteht, um die Region weiterzuentwickeln.
Die folgenden vier Handlungsfelder sind in der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 definiert:
Handlungsfeld 1: „Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge“
Handlungsfeld 2: „Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen“
Handlungsfeld 3: „Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus“
Handlungsfeld 4: „Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten“
Konkret bedeutet dies, eine Förderung beantragen können:
Öffentliche Antragsteller:
Private Antragsteller:
Gefördert werden können alle Projekte, die in die Lokale Entwicklungsstrategie passen und mindestens einem Handlungsfeldziel dienen, des Weiteren müssen sie förderfähig gemäß der Richtlinie des Landes Hessen sein. Die Überprüfung der Förderwürdigkeit als auch der Förderfähigkeit erfolgt durch das Regionalmanagement und die Fach- und Förderbehörden des jeweiligen Landkreises.
Falls Sie selbst schon einmal schauen möchten, ob sich Ihre Projektidee realisieren lassen könnte, erkennen Sie dies ganz einfach anhand der Handlungsfelder.
Lässt sich Ihr Projekt einem Handlungsfeld zuordnen, bzw. einem der Ziele, das innerhalb des jeweiligen Handlungsfeldes formuliert ist? Wenn ja, erfüllen Sie bereits eine wesentliche Grundvoraussetzung.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie auch gerne einen Blick in die Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 werfen. Diese finden Sie hier (unter dem Tab „Erstellung Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027“).
Wünschen Sie weitere Beratung, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an unser Regionalmanagement wenden.
Damit das Ganze nicht zu theoretisch bleibt:
Beispielprojekte finden Sie hier.
Haben Sie Ihre Projektidee entwickelt, wenden Sie sich bitte zuerst an das Regionalmanagement. Hier werden Sie zu allen weiteren Schritten und den Fördervoraussetzungen beraten.
Eine vollumfängliche Beschreibung des Ablaufs wurde bereits für Sie zusammengestellt und findet sich in der „Infomappe LEADER-Förderung“, die hier unter dem Tab „Infomappe und Projektbogen“ zum Download bereitsteht.
Darunter zählt unter anderem: